Sicherheit und Verhütung von Unfällen

Im Bereich Sicherheit bei Garageneinrichtungen und Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten hat der Gesetzgeber wichtige Weisungen und Richtlinien erlassen.

Es gilt dabei zu beachten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die entsprechenden Massnahmen zu treffen

Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) hält Art. 82 fest:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemssen sind.

Ergänzend dazu wird in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), EKAS-Richtline 6512 die Instandhaltung von Arbeitsmitteln wie folgt festgehalten:

Hebebühnen und Prüfstände sind gemäss Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.
Die Instandhaltung muss von autorisierten und ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden. Beachten Sie auch unsere Serviceempfehlung für Ihre Garageneinrichtung.

ISO – Zertifizierung
Für Firmen, die ISO zertifiziert sind muss der Wartungs- und Sicherheitscheck schriftlich belegt sein. GARTEC AG bestätigt vorgenommene Sicherheitscheck und Wartungsarbeiten mit speziellem Formular.

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