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Technik / Anlieferung
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Administration
Fabrikweg 8, 3400 Burgdorf
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Keine
Abgaswartung mehr für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System
Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-Diagnose-System
(OBD) ausgerüstet, welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche
Fahrzeuge wird die obligatorische Abgaswartungspflicht ab 2013 entfallen.
Neuregelung der Abgaswartungspflicht
Personenwagen, Lastwagen und Busse, welche
mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, müssen ab 2013 nicht
mehr systematisch alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung
("Abgastest") in die Werkstatt. Dieser Systemwechsel rechtfertig sich
nach Ansicht des Bundesrats, weil OBD-Systeme unter anderem auch die
abgasrelevanten Bauteile permanent überwachen und allfällige Fehlfunktionen mit
einer Warnlampe im Armaturenbrett anzeigen. Zeigt die Warnlampe eine
Fehlfunktion an, dann ist für das betreffende OBD-Fahrzeug ein Werkstattbesuch
vorgeschrieben. Der Fahrzeughalter hat nach dem erstmaligen Aufleuchten der
Warnlampe einen Monat Zeit, sein Fahrzeug reparieren zu lassen. Damit wird
sichergestellt, dass die Umwelt nicht durch Fahrzeuge mit entsprechenden
Fehlfunktionen belastet wird.
Die Neuregelung entlastet sämtliche Halter
neuerer Motorwagen. Rund 60 Prozent der Fahrzeuge weisen ein anerkanntes
OBD-System auf, das von der periodischen Abgaswartung befreit. Für Fahrzeuge
ohne OBD-System ändert sich nichts, d.h. sie müssen weiterhin alle zwei Jahre
zur obligatorischen Abgaswartung in die Werkstatt.
Siehe auch PDF "Faktenblatt Abgaswartung"
Fahrzeug mit anerkanntem On-Board-Diagnose-System (OBD)
Verbesserte Messmethode für Abgasnachkontrollen bei Dieselfahrzeugen per 01.2023