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Technik / Anlieferung
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4528 Zuchwil
Administration
Fabrikweg 8, 3400 Burgdorf
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Für alle Benzinmotoren mit Typengenehmigung vom 01.01.1976 - bis 31.12.2000 muss die Abgaswartung auch zukünftig durchgeführt werden. Die Prüfung ist gemäss Abgaswartungsdokument Jährlich (ohne Kat.) oder alle 2 Jahre (mit Kat.) durchzuführen. Eine Gesetzesänderung ist hier nicht geplant, eine Änderung betrifft diese Fahrzeuge nicht!
Eine Änderung der Gesetzgebung wird zurzeit geprüft, dies betrifft nur Fahrzeuge ab 01.01.2001 (Dieselfahrzeuge ab 01.01.2004) mit On Board Diagnose – mit OBD Messung gem. Abgasdokument. (Der Einführungstermin ist noch offen – die Anhörung zu den entsprechenden Verordnungsänderungen ist zurzeit beim Bundesrat)
OBD- System ist seit dem 01.01.2001 für alle Personenwagen mit Benzinmotor und seit dem 01.01.2004 für alle Personenwagen mit Dieselmotor Vorschrift. Wartung mindestens alle 24 Monate gesetzlich vorgeschrieben.
Bestimmungen für Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren
Bei der Abgaswartung von Fahrzeugen ohne OBD-System (Typengenehmigung vor dem 01.01.2004, oder gem. Abgasdokument) ist abschliessend eine Messung der Rauchemissionen bei freier Beschleunigung vorzunehmen.
Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Geräten auf Baustellen
Für alle Baumaschinen gilt, dass die Abgaswartung mit Eintrag ins Abgas Wartungsdokument spätestens alle 24 Monate durchgeführt werden muss. Es wird jedoch empfohlen, die Abgaswartung zur Gewährleistung der Emissionsstabilität häufiger, mindestens bei jedem Motorservice durchzuführen.
Kosten Abgaswartung
Für die Durchführung der Messung und den Eintrag der Werte ins Abgaswartungsdokument kann Mindestens folgende, Arbeitszeit verrechnet werden:
- Fahrzeuge mit/ohne Katalysator: ca. 20 Min.
- Dieselfahrzeuge: ca. 30 Min.
Zusätzlich kann für die Benützung des Abgasmessgerätes eine Geräteamortisation verrechnet werden.
Verbesserte Messmethode für Abgasnachkontrollen bei Dieselfahrzeugen per 01.2023